10.12.2020 Bewässerung von Kartoffel- und Tomatenpflanzen mit Wasser aus der Naab bis auf Weiteres verboten!!

Das Landratsamt Regensburg gibt Folgendes bekannt:
Durch die nachstehende Allgemeinverfügung der Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft wird die Wasserentnahme zur Feldbewässerung/-beregnung von Kartoffel- und Tomatenpflanzen aus der Naab und Teilen der Schwarzach verboten, da diese Feldfrüchte ansonsten mit der für Menschen ungefährlichen Schleimkrankheit (Ralstonia solanacearum) angesteckt werden. Bewässerungsanträge für Tomaten oder Kartoffeln aus belasteten Abschnitten dürfen nicht genehmigt werden.
Zur Information der Bevölkerung wird diese Allgemeinverfügung daher im Amtsblatt veröffentlicht.
Hier können Sie die Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) einsehen.
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