18.05.2017
Bundestagswahl 2017:
Deutsche im Ausland
Nur vorübergehend im Ausland?
Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Deutsche im Ausland ohne gemeldeten Wohnsitz in Deutschland („Auslandsdeutsche“)
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen Sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag
Antrag bitte am PC ausfüllen, ausdrucken, handschriftlich unterzeichnen und im Original, z.B. per Luftpost, an die zuständige Gemeinde schicken. Fax oder E-Mail sind nicht ausreichend.
Weitere Hinweise vom Bundeswahlleiter finden sie hier
Wir bitten um Beachtung.
Gemeinde Pettendorf
-Wahlamt-
Margarethenstr. 4
93186 Pettendorf
Tel. 09409-8625-15
Mail: meyer@pettendorf.de
Kategorien: Rathaus