19.06.2020 Information des Landkreises Regensburg zu den LandkreisPässen

Um Infektionsrisiken in Corona-Zeiten sowohl für Kunden als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes im Landratsamt Regensburg zu minimieren, wird die Geltungsdauer der LandkreisPässe – unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum – um ein zweites Mal verlängert, und zwar bis 30. September 2020. Somit entfällt die persönliche Vorsprache bis auf Weiteres.
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