18.01.2021 Im Jahr 2021 ändert sich einiges!

Neuerungen bei Personalausweisen und Kinderreisepässen
Ab 01.01.2021 gilt bei der Ausstellung eines Personalausweises für Personen über 24 Jahren eine Gebühr von 37,00 €. Bei Personen unter 24 Jahren bleibt der Preis unverändert bei 22,80 €.
Die bisher anfallende Gebühr von 6,-- € für das nachträgliche Aktivieren des Online-Ausweises und das (Neu)setzen der PIN (Persönliche Identifikationsnummer) wird nicht mehr erhoben.
Eine vorzeitige Neubeantragung eines Personalausweises, bei einer Restgültigkeit von 6 Monaten und mehr kann nur in begründeten Ausnahmesituationen erfolgen.
Ab 02.08.2021 wird bei der Neuausstellung des Personalausweises die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip des Personalausweises Pflicht. Alle bis dahin ausgestellten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende ihrer Laufzeit.
Zum 01.01.2021 ändert sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen. Kinderreisepässe, die ab dem 01.01.2021 beantragt werden, können nur mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt werden. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit. Auch die Verlängerungen von Kinderreisepässen gelten nur noch für 1 Jahr. Die Verlängerung um jeweils 1 Jahr ist aber mehrmals möglich.
eID-Karte (elektronische Identifizierung-Karte) für Unionsbürger/innen
Zum 01.01.2021 wird die eID-Karte für Unionsbürger/innen sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt. Ihre Inhaber/innen können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge und Geschäftliches digital erledigen.
Die eID-Karte wird ohne Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift ausgegeben. Bürger/innen der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums können sie ab einem Mindestalter von 16 Jahren auf freiwilliger Basis beim Pass- und Meldeamt beantragen. Die eID-Karte ist zehn Jahre gültig und kostet eine Gebühr von 37,00 €.
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