Hinweise für Veranstalter von Vereinsfesten, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen
Hinweise für die Veranstalter von Vereinsfesten und dergleichen zur Ausübung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (nach § 12 Gaststättengesetz)
Bei öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Festzelte, Frühlings-, Garten-, Straßenfeste, Märkte, usw.) haften die Veranstalter für Schäden, die beim unsachgemäßen Umgang mit Lebensmitteln Gesundheitsschädigungen bei Gästen hervorrufen, in vollem Umfang. Dabei greift das Produkthaftungsgesetz bzw. die Beweislastumkehr im Schadensfall.
Wenn also Vereinsvorstände, aber auch Privatpersonen, ein Fest abhalten wollen und es findet eine Bewirtung gegen Entgelt statt, so sollte der Veranstalter im Zuge seiner Sorgfaltspflicht Mindestanforderungen einhalten, die sich aus den aufgeführten Merkblättern ergeben.
Erlaubnispflichtig ist das Gaststättengewerbe nur dann, wenn alkoholische Getränke verabreicht werden. Werden nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen abgegeben, ist das Gaststättengewerbe erlaubnisfrei, jedoch anzeigepflichtig nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) – bei der zuständigen Betriebssitzgemeinde.
Handelt es sich um eine nur zeitlich befristete Bewirtung anlässlich einer Veranstaltung aus besonderem Anlass, so kann der Betrieb unter erleichterten Bestimmungen gem. § 12 GastG von der Gemeinde gestattet werden.
Für Rückfragen in Bezug auf Bewirtung der Gäste steht Ihnen die Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Regensburg (Tel. 0941-4009-0) zur Verfügung.
Hinweise, Merkblätter, Arbeitshilfen
- Richtig feiern! Arbeitshilfe für ehrenamtliche Veranstalter von Partys, Festen und Feiern
- Leitfaden für Vereinsfeiern - Bayer. Staatskanzlei
- Anlage1 - Zum Leitfaden
- Anlage2 - Zum Leitfaden
- Checkliste Jugendschutz bei Veranstaltungen
- Tipps für Jugendschutzbeauftragte zur Durchführung von Veranstaltungen
- Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten (für Veranstaltungen)
- Bericht des Jugendschutzbeauftragten
- Lebensmittelhygiene bei Vereinsfesten, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen
- Leitfaden sicherer Umgang mit Lebensmitteln
- 14 Zutaten und Stoffe die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können
- Kennzeichnung (Zusatzstoffe)
- Merkblatt Brandschutzmaßnahmen für Veranstaltungen
Link Landratsamt
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Leiner,
Helga
Sachgebietsleiter
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09409-8625-15 | 09409-862529-15 | RH-EG02 | leiner@pettendorf.de |
Gemeinde Pettendorf
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