Abfallbeseitigung
Aufgaben und Dienstleistungen
- Sperrmüllselbstanlieferschein - Selbstanlieferung von Sperrmüll
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Antrag auf Nachbarschaftstonne (PDF)
Das ist zu beachten: Die Nachbarschaftstonne ist für diejenigen gedacht, die durch sorgsamen Umgang wenig private Haushaltsabfälle entstehen lassen und somit das angemeldete Tonnenvolumen nicht ausnutzen. Um die Abfallvermeidung zu unterstützen und zu fördern, besteht gemäß § 15 Abs. 3 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Regensburg die Möglichkeit der gemeinsamen Benutzung einer Tonne mit dem direkten Nachbarn. Voraussetzungen sind: • Eine gemeinsame Nutzung eines Restmüllbehältnisses ist nur für unmittelbar angrenzende Grundstücke möglich • Es sind mindestens 5 Liter pro mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldeter Person pro Woche an Restmüllbehälterkapazität vorzuhalten • Die Altpapierbehältnisse werden dem Anschlusspflichtigen nach der Zahl der auf den anschlusspflichtigen Grundstücken gemeldeten Personen (40 l Volumen pro mit Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldeter Person) durch den Landkreis zur Verfügung gestellt. Sollte bei weniger als sieben gemeldeten Personen eine zweite Altpapiertonne gewünscht sein, so ist diese zusätzlich gegen eine monatliche Gebühr (240 l Papiertonne pro Monat 2 Euro, 1.100 l Papiercontainer pro Monat 9,15 Euro – Stand: 01.01.2024) anzumelden. Ansonsten wird die zuständige Stelle der Gemeinde den Abzug der zweiten Papiertonne veranlassen. • Eine Abmeldung der Tonne kann erst bei Genehmigung der Nachbarschaftstonne, unter Vorlage der abgekratzten Gebührenmarke (bzw. Fragmente davon) zum nächsten 1. des Monats erfolgen. • Der Antrag ist schriftlich von beiden Grundstückseigentümern (nicht Mietern!) zu stellen