Anmeldung
Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde) anmelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt. Familien mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.
Kinder ab 16 Jahren haben eine eigene Anmeldung zu erstatten.
Wenn Sie sich nicht innerhalb einer Woche anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Vorzulegen sind alle vorhandenen Ausweispapiere:
- bei Ledigen: Geburtsurkunde
- bei Verheirateten: Heiratsurkunde
- bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
Die Anmeldung einer Wohnung ist gebührenfrei.
Art. 13, 17 Bayer. Gesetz über das Meldewesen
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Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
- Wohnungsgeberbescheinigung
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Anmeldung - mehrere Wohnungen
Mit diesem Beiblatt können Sie mehrere Wohnungen anzeigen
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Anmeldung bei der Meldebehörde
Anmeldung bei Zuzug