Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis

Wer gewerbsmäßig alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet, bedarf der Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz.

Notwendige Unterlagen bzw. Verfahrensablauf:

- Bauliche Veränderungen mit der Betriebssitzgemeinde bzw. dem Bauamt beim Landratsamt Regensburg abklären.
- vollständig ausgefüllten Antrag bei der Betriebssitzgemeinde vorlegen, runterzuladen unter:
  https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/sicherheit-ordnung/gewerberecht/?gaststaettengewerbe-erlaubnis-erteilen&orga=93715
- Betriebssitzgemeinde füllt die „Stellungnahme der Gemeinde” aus (siehe Antrag, letzte Seite)
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskunft beantragen (natürliche Personen: Wohnsitzgemeinde,
  juristische Personen: Betriebssitzgemeinde), jeweils nicht älter als 3 Monate
- Antrag mit allen sonstigen erforderlichen Unterlagen (siehe „Unterlagen”) beim Landratsamt vorlegen bzw. kann
  durch die Gemeinde weitergeleitet werden, wenn alles vorliegt.
- Liegen alle Unterlagen vor, Abnahme durch die/den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbeamtin/en.
- Begleichung der Kostenvorschussrechnung vom Landratsamt.
- Erteilung der Erlaubnis.
-  Gewerbeanmeldung bei der Betriebssitzgemeinde.