Erziehungsgeld

Der Bund bzw. das Land unterstützt Eltern in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes finanziell.

  • Der Antrag ist für jedes Lebensjahr neu zu stellen
  • Der Antrag für das erste Lebensjahr kann gestellt werden, sobald die Geburtsbescheinigung vom Standesamt vorliegt.
  • Der Antrag für das zweite und dritte Lebensjahr kann ab dem 9. Lebensmonat des Kindes gestellt werden.

Das Erziehungsgeld wird im ersten und im zweiten Jahr vom Bund ausbezahlt. Im dritten Jahr übernimmt das Land die finanzielle Hilfe. Die Höhe des Erziehungsgeldes ist einkommensabhängig.
Erziehungsgeld kann rückwirkend höchstens für sechs Monate vor Antragsstellung gewährt werden.
Reichen sie daher ihren Antrag rechtzeitig ein.