Kinderreisepass
Den Kinderreisepass für ein Kind, das deutsch im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, können Sie bis zum 12. Lebensjahr des Kindes beantragen.
Er ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Verlängert werden kann nur ein Kinderreisepass, dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist.
Das Lichtbild sowie die Eintragungen zu Größe, Augenfarbe oder zum Wohnort können aktualisiert werden. Für Aktualisierungen zum Lichtbild, zur Größe und Augenfarbe ist die Anwesenheit des Kindes erforderlich.
Eine Eintragung des Kindes in den Pass der Eltern ist seit 01.11.2007 nicht mehr möglich.
Das Lichtbild sowie die Eintragungen zu Größe, Augenfarbe oder zum Wohnort können aktualisiert werden. Für Aktualisierungen zum Lichtbild, zur Größe und Augenfarbe ist die Anwesenheit des Kindes erforderlich.
Eine Eintragung des Kindes in den Pass der Eltern ist seit 01.11.2007 nicht mehr möglich.
Alternativen für den Kinderreisepass:
- elektronischer Reisepass
- Personalausweis
Zuständigkeit
Im Freistaat Bayern sind die (Wohnsitz-)Gemeinden zuständige Passbehörden. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist der Inhalt des Melderegisters.
Für im Ausland geborene Kinder sind in der Regel die für den Geburtsort örtlich zuständigen Auslandsvertretungen für die erstmalige Ausstellung eines Passes oder Passersatzpapiers zuständig, unabhängig von einer Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts ins Inland.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
- Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde (bei gemeinsamen Sorgerecht durch beide Elternteile bzw. durch alleine sorgeberechtigten Elternteil, Vormund oder Pfleger).
- Zur Prüfung der Identität muss auch das minderjährige Kind persönlich bei der Passbehörde erscheinen.
Fristen
Bearbeitungsdauer: Ausstellung sofort möglich.
Erforderliche Unterlagen
- alter Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontaufnahme)
(Kinderreisepässe werden nur noch mit Lichtbild ausgestellt. Dies gilt auch für Kleinkinder.)
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
Kosten
-
13 EUR für Kinderreisepass
Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: 6 EUR
Verdoppelung der Gebühren- Bei Ausstellung eines Kinderreisepasses, Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss.
- Bei Ausstellung eines Kinderreisepasses, Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.