Kinderreisepass
Das Lichtbild sowie die Eintragungen zu Größe, Augenfarbe oder zum Wohnort können aktualisiert werden. Für Aktualisierungen zum Lichtbild, zur Größe und Augenfarbe ist die Anwesenheit des Kindes erforderlich.
Eine Eintragung des Kindes in den Pass der Eltern ist seit 01.11.2007 nicht mehr möglich.
- elektronischer Reisepass
- Personalausweis
Zuständigkeit
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
- Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde (bei gemeinsamen Sorgerecht durch beide Elternteile bzw. durch alleine sorgeberechtigten Elternteil, Vormund oder Pfleger).
- Zur Prüfung der Identität muss auch das minderjährige Kind persönlich bei der Passbehörde erscheinen.
- alter Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontaufnahme)
(Kinderreisepässe werden nur noch mit Lichtbild ausgestellt. Dies gilt auch für Kleinkinder.)
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
-
13 EUR für Kinderreisepass
Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: 6 EUR
Verdoppelung der Gebühren- Bei Ausstellung eines Kinderreisepasses, Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss.
- Bei Ausstellung eines Kinderreisepasses, Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.
Informationen des BayernPortals
Anschrift
Gemeinde Pettendorf
Margarethenstraße 4
93186 Pettendorf
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 09409/8625-0
Fax: 09409/8625-25
E-Mail: gemeinde@pettendorf.de
Öffnungszeiten
Aufgrund der Corona-Pandemie ist zur Zeit für den allgemeinen Parteiverkehr geschlossen. Es ist nur eine telefonische Terminvereinbarung möglich.
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr