Reisepass, vorläufiger Reisepass
Persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt – ist wegen der zu leistenden Unterschrift unbedingt erforderlich, der alte Pass und ein neues Passbild (nicht älter als 6 Monate) sind vorzulegen, ebenso eine Geburts- bzw. Abstammungs- oder Heiratsurkunde, falls dem Passamt noch keine Unterlagen vorliegen
Die Ausstellungsdauer beträgt ca. 3-4 Wochen (der Ausweis wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt),
Beim Passbild ist darauf zu achten, dass es biometrietauglich ist – den Fotografen darauf hinweisen.
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.
Die Gültigkeitsdauer beträgt ab Vollendung des 26. Lebensjahres 10 Jahre und bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres 5 Jahre.
Die Gebühr für den Reisepass beträgt bei 5-jähriger Gültigkeit (unter 26 Jahren) 37,50 € und mit 10-jähriger Gültigkeit (ab dem 26. Lebensjahr 60,00 €).
Zuständig für die Ausstellung einen neuen Reisepasses ist die Gemeinde, in der Sie mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind.
Die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie über den Länderinformationsdienst des Auswärtigen Amtes unter
Formulare
Informationen des BayernPortals
Anschrift
Gemeinde Pettendorf
Margarethenstraße 4
93186 Pettendorf
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 09409/8625-0
Fax: 09409/8625-25
E-Mail: gemeinde@pettendorf.de
Öffnungszeiten
Aufgrund der Corona-Pandemie ist zur Zeit für den allgemeinen Parteiverkehr geschlossen. Es ist nur eine telefonische Terminvereinbarung möglich.
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr