Reisepass, vorläufiger Reisepass

Persönliche Vorsprache beim Einwohnermeldeamt ist wegen der zu leistenden Unterschrift sowie Aufnahme von Fingerabdrücken unbedingt erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild (Frontaufnahme)
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument
    (Pass, Personalausweis, Kinderreisepass oder Kinderausweis)
  • bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
  • bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten sowie die Zustimmungserklärung (Formulare) beider Erziehungsberechtigter oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich

Die Ausstellungsdauer beträgt ca. 4-5 Wochen (der Ausweis wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt),

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

Die Gültigkeitsdauer beträgt ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre und bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre.

Die Gebühr für den Reisepass beträgt bei 6-jähriger Gültigkeit (unter 24 Jahren) 37,50 € und mit 10-jähriger Gültigkeit (ab dem 24. Lebensjahr) 70,00 €.

Möglich ist auch die Ausstellung eines Express-Reisepasses, den Sie im Normalfall innerhalb von 3-4 Werktagen erhalten. Der Express-Zuschlag beträgt 32 €.

Zuständig für die Ausstellung einen neuen Reisepasses ist die Gemeinde, in der Sie mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind.

Die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie über den Länderinformationsdienst des Auswärtigen Amtes unter

www.auswaertiges-amt.de