Breitbandausbau

Breitbandausbau
Der Freistaat Bayern möchte über das freigegebene Breitbandförderprogramm den Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen der nächsten Generation (NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindesten 50 MBit/s im Download fördern.
Die Gemeinde Pettendorf will unter Nutzung dieses Förderprogramms die Erhöhung der verfügbaren Bandbreiten schnellstmöglich umsetzen.

1. Bestandsaufnahme
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) in Bayern an.
Die Gemeinde Pettendorf hat eine Bestandsaufnahme der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet durchgeführt und das Ergebnis in der Karte "IST-Versorgung vor Markterkundung Gemeinde Pettendorf" dargestellt".

2. Markterkundung Bekanntmachung
Die Gemeinde Pettendorf bittet die Netzbetreiber nun im Rahmen der Markterkundung um Stellungnahme zu deren eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Hierzu wurde von der Gemeinde die aktuelle Versorgungssituation in einem vorläufigen Erschließungsgebiet in der Karte "IST-Versorgung vor Markterkundung Gemeinde Pettendorf" dokumentiert.

Die detaillierte Anfrage zur Markterkundung finden Sie im Anhang unter "Markterkundung Bekanntmachung Gemeinde Pettendorf".

Die Frist lief bis 15. 10.2014

3. Ergebnis der Markterkundung:
Die Gemeinde Pettendorf hat im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogrammes nach Nr. 4.3. ff. BbR vom 27.08.2014 bis zum 15.10.2014 die Markterkundung durchgeführt.
Das Ergebnis der Markterkundung wird in den nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt.

4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Auswahlverfahren - einstufig - zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern Breitbandrichtlinie - BbR) Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR
Die Gemeinde verlängert aus technischen Gründen das Angebotsende für das Auswahlverfahren nochmals bis zum 28.08.2015, 12:00 Uhr. Die neue Bindefrist ist der 27.11.2015 (Bekanntmachung Auswahlverfahren - Punkt 11).

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