Landtags- und Bezirkswahlen - Beantragung von Briefwahlunterlagen

11. September 2023: Bitte füllen Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung die Angaben auf der Rückseite aus, gerade auch, wenn Sie jemanden zur Abholung bevollmächtigen!
Rathaus Aufschrift mit Wappen

Wir bitten bei Abholung der Briefwahlunterlagen zu beachten, dass auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung der obere Abschnitt ausgefüllt und vor allem unterschrieben sein muss.

Außerdem weisen wir bei der Abholung von Briefwahlunterlagen für andere Personen/Familienmitglieder darauf hin, dass hier der untere Abschnitt auf der Rückseite (Vollmacht) unbedingt vom Vollmachtgeber ausgefüllt und unterschrieben sein muss!

Oder Sie stellen den Antrag ganz unkompliziert und schnell online mit dem aufgedruckten QR-Code!