Probleme bei der Übermittlung von Führungszeugnisanträgen

04. August 2023: Verzögerungen bei der Ausstellung von Führungszeugnissen
Pettendorf Logo

Aktuell häufen sich beim Bundesamt für Justiz die Nachfragen zu beantragten Führungszeugnissen.

Dort werden an jedem Arbeitstag durchschnittlich rund 19.500 Führungszeugnisse erteilt. Momentan kommt es bei der Ausstellung zu einer längeren Bearbeitungszeit, als die Bürgerinnen und Bürger es üblicherweise gewohnt sind.

Aufgrund notwendiger struktureller Umstellungen im Meldewesen hat sich das Volumen der zu verarbeitenden Mitteilungen der Meldebehörden an das Bundeszentralregister kurzfristig sehr stark erhöht. Dies führt zu einer zeitlich begrenzten Mitteilungswelle durch die Meldebehörden.

Ein aktuell erhöhtes Fallaufkommen seit Mai 2023 führt gemeinsam mit der Mitteilungswelle zu einer verlängerten Übertragungsdauer. Es wird damit gerechnet, dass der Verarbeitungsstau nach dem Ende der Mitteilungswelle bis zum Herbst 2023 abgebaut sein wird.

Zu der verlängerten Übertragungsdauer und dem erhöhten Antragsaufkommen können weitere, nicht dem Einflussbereich des Bundesamts für Justiz unterliegende Faktoren wie beispielsweise Postlaufzeiten zu einem verzögerten Erhalt eines Führungszeugnisses führen.

Sofern ein Führungszeugnis zur Verwendung im Ausland beantragt wird, ist häufig ein Echtheitsnachweis in Form einer Apostille oder Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten erforderlich. Auf die dortige Bearbeitungsdauer hat das Bundesamt für Justiz keinen Einfluss.
Eine Kontaktmöglichkeit zum Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten finden Sie unter https://bfaa.diplo.de/bfaa-de/service/ApostillenundBeqlaubiqunqen.

Um die Auswirkungen der beschriebenen Ursachen für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten, hat das Bundesamt für Justiz reagiert und verschiedene, insbesondere personalorganisatorische, Maßnahmen getroffen.

Über das Kontaktformular
https://www.bundesjustizamt.de/DE/DasBfJ/Kontakt/Kontakt_node.html können die antragstellenden Personen zudem mit dem Bundesamt für Justiz in direkten Kontakt treten und darauf hinweisen, wenn im Einzelfall Nachteile durch ein fehlendes Führungszeugnis drohen.

Grundsätzlich können die Bürgerinnen und Bürger gerne das Führungszeugnis mithilfe des Online-Portals unmittelbar beim Bundesamt für Justiz beantragen: www.fuehrunqszeuqnis.bund.de.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.